Wenn Sie ein niederländisches Fahrzeug kaufen, das noch BPM enthält, können wir diese zurückfordern, wenn Sie es ins Ausland (innerhalb der EU) exportieren. Sie zahlen diese BPM als Kaution an uns und erhalten sie zurück, sobald wir die BPM-Erstattung von den Steuerbehörden erhalten haben. Bitte beachten Sie: Diese BPM kann von uns nur zurückgefordert werden, wenn Sie uns rechtzeitig (maximal 10 Wochen nach der Ausfuhr) eine dauerhafte Registrierung aus Ihrem Heimatland vorlegen.
Sollten Sie uns die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, können wir die BPM nicht zurückfordern und Sie erhalten Ihre Kaution nicht zurück.