Einfuhr und Ausfuhr

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Einfuhr und Ausfuhr

  • Ausfuhren und BPM
    Wenn Sie ein niederländisches Fahrzeug kaufen, das noch BPM enthält, können wir diese zurückfordern, wenn Sie es ins Ausland (innerhalb der EU) exportieren. Sie zahlen diese BPM als Kaution an uns und erhalten sie zurück, sobald wir die BPM-Erstattung von den Steuerbehörden erhalten haben. Bitte beachten Sie: Diese BPM kann von uns nur zurückgefordert werden, wenn Sie uns rechtzeitig (maximal 10 Wochen nach der Ausfuhr) eine dauerhafte Registrierung aus Ihrem Heimatland vorlegen. Wenn Sie uns die erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig vorlegen, können wir die BPM nicht zurückfordern und Sie erhalten Ihre Kaution nicht zurück.
  • Meinen Einkauf exportieren
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug exportieren möchten, übernehmen wir den administrativen Teil dieses Prozesses vollständig. Wir melden das Fahrzeug für den Export auf Ihren Namen als Käufer an und senden Ihnen dann die Dokumente und den Fahrzeugausweis zu, mit denen die Zulassung erfolgen kann. Für den Export außerhalb der EU bereiten wir die Zolldokumente vor und können auch Exportkennzeichen besorgen, sofern das Fahrzeug fahrbereit ist und einen gültigen TÜV hat.